4. Kinderlehrgang des Karate Club Bonn I

Kinderlehrgänge haben ihre eigenen Gesetze und erfordern von beiden Seiten ein hohes Maß an Konzentration. Gestaltet sich das wöchentliche Training im eigenen Verein nach gewohnten Kriterien, so sind, wie bei den Erwachsenen, diese Lehrgänge von besonderen Erwartungen geprägt.

30 Kinder aus NRW waren am 05. Oktober mit ihren Trainer*innen resp. Ihren Eltern nach Bornheim gekommen und erlebten Training der besonderen Art.

Die konsequente Aus- und Fortbildung der Trainer des KC Bonn I konnte zugleich ein kleines zusätzliches Problem lösen, hatte sich doch der 1. Vorsitzende Harald Zschammer wenige Tage vor dem Lehrgang eine Rippe gebrochen, so dass sein Ausfall kompensiert werden musste.

Mit Beate Schwesig, Jürgen Köllges, Wilfried Schulz, unterstützt von den weiteren Kinder- und Erwachsenentrainer konnte rotierend in Unter- und Oberstufe das gesamte Programm der Kihon-Techniken, des Kumite und der Kata mit den Kindern intensiv, auch als Prüfungsvorbereitung, erarbeitet werden. In der Oberstufe wurden die Kinder mit der Kata Wankan besonders gefordert, meisterten diese Aufgabe wie alle weiteren mit Bravour.

Damit es Eltern und den angereisten Trainerinnen und Trainern nicht langweilig werden konnte wurden sie mit „Mitmach-Aktionen“ gesondert gefordert und nahmen mit viel Spaß daran teil. Am Ende standen für 13 Kinder noch Prüfungen nach der Shotokan-Prüfungsordnung auf dem Programm, die die Prüfer Harald Zschammer und Wilfried Schulz sehr zufriedenstellte.

Voller berechtigtem Stolz nahmen die Kinder Urkunde und neuen Gürtel in Empfang. Zur sichtbaren Zufriedenheit über die Teilnahme an diesem 4. Kinderlehrgang trug sicher auch bei, dass der KC Bonn I wie immer kostenfrei für die Versorgung mit Getränken, Kuchen, belegten Brötchen und vielem Mehr gesorgt hatte. Den besonderen Dank richtete Harald Zschammer hier an Mütter der vereinseigenen Kinder, die alles liebevoll vorbereitet hatten.

Im nächsten Jahr feiert der Karate-Club Bonn I sein 50-jähriges Bestehen, besondere Verpflichtung für den 5. Kinderlehrgang.